Ihr zuverlässiger Kfz-Gutachter
Sebastian Günther

Was erstelle ich?

Unfallgutachten 

Schadengutachten 

Wertgutachten 

Beweissicherung

Kostenvoranschlag

Bin ich Qualifiziert?

Ich habe  meine 

Kfz Gutachterausbildung 

mit einer TÜV Rheinland 

Zertifizierung abgeschlossen.

 

 Wo bin ich unterwegs?

Ich bin für Sie 

in Berlin und  

im Land Brandenburg  

unterwegs. 

 Wie erreichen Sie mich?

Unfallgutachten

Ein Unfallgutachten ist ein wichtiges Dokument im Bereich der Kfz-Gutachten, das nach einem Verkehrsunfall erstellt wird. Es dient der objektiven Beurteilung des Schadens am Fahrzeug und ermöglicht eine transparente Einschätzung der Reparaturkosten. In einem solchen Gutachten werden alle relevanten Informationen zusammengetragen, wie der Umfang des Schadens, die notwendigen Reparaturen, gegebenenfalls die Wertminderung  des Fahrzeugs und der Nutzungsausfall der gefordert werden kann. Dieses Dokument ist entscheidend für die Schadenregulierung durch Versicherungen und kann auch als Beweismittel in rechtlichen Auseinandersetzungen dienen. Daher ist es wichtig, ein qualifiziertes und unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen. Im Falle eines Haftpflichtschadens, haben Sie die freie Wahl ihres Gutachters. Alle Kosten die zur Erstellung des Gutachtens entstehen, werden vom Versicherer übernommen.

Darum sollten Sie einen Gutachter einschalten

 Die Hauptaufgabe des Kfz-Gutachters besteht in der Anfertigung des Schadengutachtens. Dieses beziffert Ihre Schäden und enthält  detaillierte Angaben zum Schadenumfang, der          Wertminderung und dem                    Nutzungsausfall.

 Mit dem Unfallschadengutachten haben Sie einen schriftlichen Nachweis über die Art und Höhe der Schäden an Ihrem Fahrzeug. Das ist hilfreich, falls es später zu Streitigkeiten kommt, insbesondere im Zuge eines Gerichtsverfahrens.

Darum sollten Sie Ihren eigenen Gutachter beauftragen

Ein Kfz-Gutachter der Versicherung wird die Schadenssumme niedriger ansetzen, also im Sinne der Versicherung. Für Sie bedeutet das schlimmstenfalls, dass Sie auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben oder die Schadenssumme auf dem Rechtsweg erkämpfen müssen.

Wer trägt die Kosten für das Gutachten?

Im falle eines Haftpflichtschadens, ist die gegnerische Versicherung verpflichtet alle Kosten die Ihnen im Rahmen des Gutachten zustehen zu übernehmen.

Wertgutachten

Ein Kfz-Wertgutachten ist ein professionelles Dokument, das den Marktwert eines Fahrzeugs detailliert bewertet. Es dient  verschiedenen Zwecken, wie zum Beispiel bei Fahrzeugverkäufen, der Schadensbegutachtung nach einem Unfall (nicht Haftpflichtschaden) oder der Versicherungseinschätzung für Oldtimer oder Fahrzeuge mit geringer Stückzahl. In einem solchen Gutachten werden Faktoren wie der Zustand des Fahrzeugs, die Ausstattung, die Laufleistung und die Marktpreise anderer ähnlicher Fahrzeuge berücksichtigt. Dadurch erhalten Autobesitzer und potenzielle Käufer eine fundierte Basis für ihre Entscheidungen.

Beweissicherungsgutachten

Ein Beweissicherungsgutachten befasst sich mit Schäden am Fahrzeug, welche nicht durch ein Unfallereignis entstanden sind. Hierzu zählen z.B. Schäden an einem Fahrzeug, welche nach einer Reparatur auffallen oder nach Kauf eines Gebrauchtwagens auftauchen.

Kurzgutachten - Kostenvoranschlag

Ein Kurzgutachten bzw. Kostenvoranschlag wird meist erstellt bei kleinen Schäden von maximal 750 Euro. Wenn man jedoch Zweifel an der Genauigkeit oder Vollständigkeit des Kostenvoranschlags hat oder wenn es sich um größere Schäden handelt, sollte man sich für ein Gutachten entscheiden.

 

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Kontakt aufnehmen

Telefon: 0172 668 49 81

E-Mail: info@gutachter-guenther.de

Adresse: Feldstraße 2a, 15374 Müncheberg, Brandenburg, Deutschland

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